Indikationen und Voraussetzungen
Folgende Indikationen für das Gerinnungsselbstmanagement gelten als Grundlage für die Kostenübernahme der Schulung und der Folgekosten durch die Krankenkasse:
- Notwendigkeit einer dauerhaften (in der Regel lebenslangen) Antikoagulation bei Implantation einer künstlichen Herzklappe mit Einleitung des Gerinnungsselbstmanagements unmittelbar im Anschluss an die Operation
Bei allen anderen Zuständen, die eine orale Langzeitantikoagulation erfordern* muss zusätzlich einer der folgenden Umstände vorliegen:
- Bereits stattgehabte Komplikation unter konventioneller Betreuung (durch den Vertragsarzt)
- Schwierigkeiten, die Arztpraxis in regelmäßigen Abständen aufzusuchen (z. Bsp. ungünstige örtliche Verhältnisse, Pflegebedürftigkeit, berufliche Gründe wie Schichtarbeit oder wechselnde berufliche Einsatzorte)
- Schlechte Venenverhältnisse
- Dauerantikoagulation bei Kindern
- Stark schwankende Gerinnungswerte, die eine Verkürzung der Kontrollintervalle notwendig machen.
*In der Regel bei Patienten mit chronischer Herzrhythmusstörung, rezidivierenden Thrombosen/Embolien, künstlichem Gefäßersatz oder Herzaneurysma
Die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme regelt der Bundesanzeiger, Jahrgang 54, Nr. 147, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz am 9.8.2002, Produktgruppe 21, „Meßgeräte für Körperzustände/-funktionen“.
Weitere Voraussetzung für die Selbststeuerung des INR-Wertes:
- Die Schulung des Patienten durch eine zertifizierte Schulungseinrichtung.
- Die Bereitschaft des verordnenden Arztes, das Gerät und dauerhaft nötiges Testmaterial für die Gerinnungsmessung zu verschreiben. (Informationen zum Thema Gerinnungsselbstmanagement und kassenärztlichem Budget finden Sie hier)
- Das Interesse des Patienten am Erwerb von Wissen über die Zusammenhänge der therapeutischen Antikoagulation sowie seine Motivation, Verantwortung zu übernehmen.