Versorgung mit dem Gerinnungsmessgerät
Bereits während der Schulung kann Ihr Patient auf Wunsch schon ein Leihgerät erhalten.
In diesem Fall sollte er die vom Arzt ausgestellte Verordnung für das Gerinnungsmessgerät zum zweiten Schulungsteil mitbringen.
Die Kostenübernahme für das Gerät durch die Krankenkasse wird nach der Schulung durch Vertragspartner der Krankenkasse in die Wege geleitet, weder Arzt noch Patient müssen sich darum kümmern.